Leistungen
Gesellschaftsrecht
Wir beraten unsere Mandanten gesellschaftsrechtlich umfassend bei der Gründung und Gestaltung ihrer Unternehmen, im Rahmen der laufenden Geschäftsführung, bei der Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen, bei der Neuordnung im Zusammenhang mit Reorganisationen oder Generationswechsel , bei Joint Ventures sowie beim Kauf oder Verkauf von Einheiten oder bei der Auflösung und Liquidation.
Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge
Wir stehen unseren Mandanten in allen Phasen eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs mit fachlichem Know-how und praktischer Transaktionserfahrung zur Seite. Wir beraten bei der Vorbereitung und Konzeptionierung einer Transaktion, führen die erforderlichen rechtlichen Prüfungen (Due Diligence) durch, begleiten und steuern Vertragsverhandlungen, unterstützen und flankieren Signing und Closing der Transaktionsverträge sowie das Post-Closing bzw. Post-Merger Aktivitäten.
Venture Capital
Venture Capital-Beteiligungen sind Spezialfälle der Unternehmenstransaktionen. Die Interessenlagen von Venture-Capital Fonds und Startups haben eine Vielzahl branchentypischer Gestaltungsvarianten hervorgebracht, z.B. Mitveräußerungspflichten und -rechte (tag along und drag along), Verwässerungsschutzklauseln und Liquidationspräferenzen. Wir haben viele Jahre Erfahrung in der Begleitung von Venture-Capital-Transaktionen sowohl auf Seiten von Startups als auch auf Seiten der Investoren.
Mitarbeiterbeteiligung
Immer mehr Unternehmen beteiligen ihre Mitarbeiter am Firmenerfolg. Diese Beteiligung erhöht die Motivation der Mitarbeiter erheblich und hilft in vielen Fällen, Talente überhaupt erst für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Wie zeigen Ihnen die verschiedenen Gestaltungsoptionen auf, beraten Sie bei der Wahl des passenden Modells und erstellen die entsprechenden Verträge.
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie kündigungsschutzrechtlichen Streitigkeiten. Wir beraten Sie außerdem betriebsverfassungsrechtlich bei Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Managerhaftung
Die Managerhaftung ist heute eine reale Gefahr für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. In vielen Fällen besteht heute eine diesbezügliche D&O Versicherung. Wir beraten Sie in den Bereichen des Haftungsmanagements, der Schadensregulierung sowie der arbeitsrechtlichen Lösung komplexer D&O Schäden und verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der gerichtlichen Klärung entsprechender Streitigkeiten.
Gesellschafterstreitigkeiten
Die Gründe für Gesellschafterstreitigkeiten sind vielfältig, die Folgen potentiell ruinös. Wir verfügen über das notwendige Fingerspitzengefühl, um Gesellschafterstreitigkeiten in der Regel einvernehmlich zu lösen. Aber auch über die notwendige Härte, um die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten (bspw. die Abberufung des Geschäftsführers, die Einziehung von Anteilen oder die Kündigung der Gesellschaft) druckvoll durchzusetzen, erforderlichenfalls auch gerichtlich.
Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren
Der Umgang mit Konflikten ist Teil unternehmerischen Handelns. Als Konfliktlöser verfügen wir über erhebliche Erfahrung in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren jeglicher Größenordnung. Unsere Marschroute ist die systematische, bewusste und zielgerichtete Durchsetzung von Ansprüchen auf Basis einer fundierten Prozessrisikoanalyse.
Vertriebsverträge
Der Aufbau eines effizienten Partnernetzwerks ist der Schlüssel zum Erfolg vieler Unternehmen. Wir beraten Unternehmen aller Branchen beim Aufbau von Vertriebsstrukturen über Re-Seller (Vertragshändler), Referral-Partner bzw. Commercial Agents (Handelsvertreter) oder Franchisepartner. Die Rechtsordnung stellt verschiedene Vertragstypen bereit, die in weitem Umfang individuell ausgestaltet werden müssen. Zu regeln sind dabei unter anderem die Fragen nach Gebietsexklusivität, Entstehung des Provisionsanspruchs, Leadschutz und Wettbewerbsverbote.
Datenschutzrecht
Die „DSGVO“ hat zu einer nie dagewesenen Rechtsunsicherheit geführt. Dabei hat sich an den Grundlagen des Datenschutzrechts wenig geändert. Neu sind vor allem die Informationspflichten der Art. 13 ff. DSGVO. Ich unterstütze Sie bei der effizienten Gestaltung der erforderlichen Prozesse und Dokumente wie Datenschutzhinweise für Webseiten, Auftragsverarbeitungsverträge und Einwilligungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat einen bisweilen überraschend großen Anwendungsbereich und spielt somit bei der Vertragsgestaltung sowie bei Vertragsverhandlungen eine zentrale Rolle: Nicht nur das Kleingedruckte ist erfasst, sondern auch unterschriebene Verträge. Nicht nur Verbraucher werden geschützt, sondern auch Unternehmer. Nicht immer ist die Grenze zwischen wirksamen und unwirksamen Klauseln eindeutig. Wir beraten Sie zu einer praktikablen und branchenüblichen Positionierung.
IT-Projektverträge (Werk-/Dienstvertragsrecht)
Festpreisverträge sind immer Werkverträge und setzen eindeutige Spezifikationen voraus. Agile Festpreisverträge kommen einer Quadratur des Kreises gleich — die Vertragsgestaltung kann dem Wunsch nach fortlaufend agiler Spezifikation innerhalb eines festen Preisrahmens nur näherungsweise gerecht werden. Zentral ist bei agilen Festpreisverträgen die Gestaltung von Ausstiegsklauseln mit klarer Risikoverteilung. Auch wenn nach Stunden abgerechnet wird, können Werkleistungen geschuldet sein, so dass insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte des Werkvertragsrecht anwendbar sind.
Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerb sollen Unternehmen sich anständig verhalten, ihre Kunden nicht irreführen, Leistungen eindeutig beschreiben, Preise klar auszeichnen und keine Unwahrheiten über Mitbewerber verbreiten. Wettbewerbsverstöße können von Mitbewerbern oder befugten Verbänden (z.B. Verbraucherzentralen) verfolgt werden. Das rechtliche Instrumentarium besteht vor allem aus der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch Abmahnung und einstweilige Verfügung. Wenn Sie durch einen Mitbewerber gestört sind oder eine Abmahnung erhalten haben, ist es eine gute Idee, anwaltliche Hilfe einzuholen, um das Ausufern von Kosten zu vermeiden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist in seiner Geschichte immer wieder durch neue Technologien unter Druck geraten. Der Doppel-Kassettenrekorder konnte noch akzeptabel geregelt werden, indem die Privatnutzung erlaubt und mittelbar über Pauschalabgaben für Leermedien vergütet wurde. Internet und Urheberrecht stehen nun in einem unmittelbaren Widerspruch. Der Monopolisierung von Informationen durch das Urheberrecht steht die Allgegenwärtigkeit von Informationen im Internet diametral gegenüber. Die Spitze des Eisbergs ist die „Freiheit des Verlinkens“, die nach BGH-Paperboy (2002) lange sicher geglaubt war und nun durch die jüngere Rechtsprechung und Gesetzgebung wieder in Frage gestellt ist. Das gegenwärtige Durcheinander stellt eine große Herausforderung bei der Positionierung neuer Geschäftsmodelle dar.
Recht der elektronischen Signaturen
Die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die gesetzliche Schriftform ersetzen, wenn keine gesetzliche Regelung dies ausdrücklich ausschließt. Der Rechtsrahmen ist seit 2017 nicht mehr durch das Signaturgesetz (SigG), sondern durch die europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste geregelt. Diese regelt nicht nur im Bereich elektronische Form, sondern auch im Bereicht elektronischer Siegel als Quasi-Unterschrift für juristische Personen und im Bereich elektronischer Einschreiben weitere zentrale Komponenten der Digitalisierung.
Finanzaufsichtsrecht
Geld ist schon lange digital. Dennoch konnten die etablierten Banken ihren KnowHow-Vorsprung nicht halten. Online-Bezahldienste sind mit neuen Playern Teil der Internet-Infrastruktur geworden. Für die Bafin hat die Digitalisierung vor allem eine sehr viel unübersichtlichere Landschaft an zu überwachenden Unternehmen ergeben. Inzwischen ist einigermaßen klar, dass ein Unternehmen den regulierten Bereich betritt, solbald es in die Abwicklung von Zahlungen für Dritte eingeschaltet ist. Eine Bafin-konformes Setup der Auslagerung von Payment-Service an eine Bank stellt für viele Plattform- Modelle eine zentrale rechtliche Herausforderung bei der Ausgestaltung des Geschäftsmodells dar.